Sehr geehrte Obfrauen und Obmänner,Funktionärinnen und Funktionäre,liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Ich hoffe, dass dieses Schreiben alle bei bester Gesundheit erreicht. Der Winter ist da und die Grippezeit hält Einzug. Folglich steht aber auch Schnee und Eis vor der Tür und damit verbunden die wichtige Aufgabe der Schneeräumung in unseren Zweigvereinen. Ich möchte aus diesem Grund noch einmal eindringlich an die Relevanz der Haftungsfragen in diesem Zusammenhang erinnern.

 

Alle Flächen im örtlichen Bereich des Zweigvereins müssen geräumt sein. Hierzu zählen nicht nur die internen Wege und Plätze, sondern auch die öffentlichen Wege, die an eine Gartenanlage anschließen. Ein kurzer Blick in unseren Stammvertrag (Abschnitt A, Pkt. 2.7) und die einschlägigen Bestimmungen unserer Prekariumsvereinbarungen bzw. Unterpachtverträge bringt Klarheit.

Eine gründliche und regelmäßige Räumung ist zwingend erforderlich, um Unfälle zu vermeiden. Sollte es dennoch zu einem Unfall kommen, ist eine lückenlose Dokumentation erforderlich, wer wann und wo geräumt hat. Diese Dokumentation ist von entscheidender Bedeutung, um im Fall von Haftungsfragen klare Nachweise erbringen zu können.

 

Ich erinnere auch an einige unserer BBL-Trainingstermine, bei denen ich von einem Fall berichtet habe, in dem einer unserer Zweigvereine betroffen ist. Hier wurde bereits ein Schmerzensgeld-Prozess verloren und es steht auch die Möglichkeit einer Verurteilung zur Zahlung einer lebenslangen Rente im Raum. Das ist eine sehr ernste und vor allem kostenintensive Angelegenheit für diesen Zweigverein – im Besonderen auch für das betroffene Mitglied. 

 

Letztendlich kann es hier auch zu strafrechtlichen Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen!

Ihre Aufmerksamkeit und Sorgfalt in dieser Angelegenheit sind von größter Wichtigkeit, um die Sicherheit unserer Mitglieder und Gäste sowie aller Passanten zu gewährleisten.

 

Liebe Grüße

Brigitte Kail

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Winterdienst

 

 

Werte Mitglieder,

 

obwohl der Winter in Wien in den letzten Jahren eher seine milde Seite zeigte, kann er natürlich jederzeit mit Schnee und Eis seine volle Macht zeigen. 

 

Wir haben aktuell mit der Firma Maschinenring einen Schneeräumungsvertrag für die Monate November bis März abgeschlossen.

 

Entsprechend des Vertrages werden folgende Bereiche geräumt:

 

Hauptweg (Alter Mühlweg),

Ing. Labenbacher Weg,

Mauerweg,

Zugang zum Vereinshaus, jedoch nicht die Stufen zum Postkastenbereich,

Beide Müllplätze,

Alle Fahrspuren am vereinseigenen Parkplatz

 

Die Gesamtkosten für die Saison 2024/2025 betragen € 7.294,40. Diese Kosten werden aus dem Vereinsbudget finanziert und nicht mit der jährlichen Vorschreibung weiter verrechnet.

 

Alle restlichen Wege  es handelt sich überwiegend um dieSeitenwege - sind entsprechend der gesetzlichen Bestimmung bzw. gem. Pkt. 6.6. des Unterpachtvertragesvom Mitglied zu räumen. Auf Pkt. 9 der Gartenordnung wird ebenfalls hingewiesen.

 

Achtung  ein Hinweis über einen bei Schnee und Eis nicht geräumten Weg, befreit nicht von  der Schneeräumungspflicht.

 

 

 

 

              Die Schriftführerin:                                   Der Obmann:

             Yvonne Cerny BEd e.h.                            Michael Cerny e.h.